Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

von Patricia Werner Photography, nachfolgend „Fotografin“ genannt.

§ 1 GELTUNGSBEREICH UND ALLGEMEINE INFORMATIONEN

1. Die AGB gelten für sämtliche zwischen der Fotografin und dem Kunden abgeschlossenen

Verträge. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, wenn sie nicht ausdrücklich

erneut in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. Kunden im Sinne der

vorliegenden AGB sind Verbraucher wie auch Unternehmer.

a. Verbraucher sind gem. §13 BGB natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu einem

Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen

beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

b. Unternehmer sind gem. §14 BGB natürliche oder juristische Personen oder

rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in

Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Es gelten ausschließlich die AGB der Fotografin. Abweichende Vereinbarungen bedürfen

der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die

Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den

vorliegenden AGB vor.

Mit Buchung bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot der Fotografin

erkennt der Kunde die AGB in der aktuell gültigen Fassung an.

Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.

Die AGB können unter www.patriciawerner.de/agb abgerufen werden.

§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND UND VERTRAGSSCHLUSS

1.Kunde und Fotografin erstellen nach genauer Absprache ein Angebot. Der Kunde erhält einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Mit einer Buchung erklärt der Kunde, dass er die Dienstleistungen oder Produkte der

Fotografin in Anspruch nehmen will (Angebotsabgabe).

Treten während der Produktion Kostenänderungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 20% zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2. Der Vertrag zwischen der Fotografin und dem Kunden kommt mit der ausdrücklichen

Annahme der Buchung durch die Fotografin zustande. Dieser enthält ein verbindliches Kostenangebot, an das die Fotografin 14 Tage gebunden ist. Das Angebot des Kunden kann

durch die Fotografin innerhalb von 7 Tagen durch eine Auftragsbestätigung in Textform

(z.B. per E-Mail oder Textnachricht), durch Lieferung der Ware oder durch die Übersendung

einer Zahlungsaufforderung angenommen werden, je nachdem, was davon zuerst eintritt.

§ 3 VERGÜTUNG

1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise. Sie behalten ihre Gültigkeit auch,

wenn vor dem vereinbarten Termin eine Preisanpassung des Angebots erfolgt.

2. Bei den von der Fotografin angegeben Preisen handelt es sich um Bruttopreise (Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG).

Über die beschriebenen Gesamtpreise hinausgehende Leistungen (z.B. für Visagist, Ausrüstung, weitere externe Dienstleistungen) werden gesondert vergütet.

Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

3. Die Hälfte des vereinbarten Betrages ist bis zum Tag des Fotoshootings fällig. Die zweite Hälfte ist mit Akzeptanz der vorgeschlagenen Ergebnisse der Lichtbilder fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die von der Fotografin erstellten Produkte in deren Eigentum. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.

4. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar oder auszahlbar. Rabatte, die an

Bedingungen geknüpft sind, sind zurückzuzahlen, sofern der Grund für die Rabattierung

binnen zwei Jahren ab Rechnungsdatum entfällt. Dies gilt insbesondere für Rabatte, die

für die Zustimmung zur kommerziellen Nutzung der Bilder durch die Fotografin gewährt

wurden.

5. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler in einer Rechnung berechtigen die Fotografin

zur Korrektur, auch bei bereits erstellten Rechnungen.

6. Die Fotografin ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder bei Teilzahlung Leistungen

auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt.

7. Die Fotografin schuldet nur die vereinbarte Leistung und keinen bestimmten Erfolg.

  Beanstandungen gleich welcher Art müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb

von 7 Tagen nach Übermittlung der Bilder, bei der Fotografin eingegangen sein. Nach

Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

8. Gutscheine in jeglicher Form sind nicht übertragbar und können nicht in Kombination mit

Aktionsangeboten eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Gültigkeit

eines Gutscheins beträgt drei Jahre.

§ 4 FOTOSHOOTINGS, BILDMATERIAL & NUTZUNGSRECHTE

1. Bei Fotoshootings muss der Kunde dafür sorgen, dass die von ihm gewünschte Location zur

Verfügung steht und Lichtbildaufnahmen dort erlaubt sind. Eventuelle Genehmigungen

müssen vom Kunden selbstständig eingeholt werden.

2. Dienstleistungen durch Dritte, z.B. Models, Stylisten oder ähnliches, die vom Kunden

gewünscht sind, darf die Fotografin die Dienstleister im Namen und auf die Rechnung des

Kunden buchen.

3. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. §2 Ab.1s Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

4. Vom Kunden abweichend vom Angebot in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge, Retuschen

oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die gesondert zu vergüten sind.

5. Der Kunde erhält, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, das einfache, nicht

übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht zur privaten

Verwendung. Dieses beinhaltet insbesondere:

  • Die Veröffentlichung der Bilder (bspw. auf Social-Media-Profilen) zu privaten Zwecken.

Für die Nutzung im Internet ist nur die Web-Version mit Wasserzeichen zu verwenden.

  • Die Erstellung von Abzügen, Postern und anderen Druckprodukten für private Zwecke.
  • Die Weitergabe der Bilder im Freundes- und Bekanntenkreis zur privaten Ansicht.

6. Ohne die schriftliche Zustimmung der Fotografin ist es insbesondere nicht gestattet:

  • Drucke oder Bildmaterial in digitaler Form weiterzuverkaufen.
  • Bildmaterial zu nicht ausschließlich privaten Zwecken an Dritte weiterzugeben.
  • Bildmaterial zu nicht ausschließlich privaten Zwecken selbst zu nutzen.
  • Bildmaterial selbst zu bearbeiten, dies beinhaltet auch die Nutzung von sog. Filtern.
  • Bildmaterial ohne die enthaltene Fotografensignatur zu veröffentlichen.
  • Bildmaterial ohne Metadaten und Copyrightangaben zu veröffentlichen

7. Bei der Veröffentlichung des Bildmaterials wird die Fotografin immer als Urheber genannt,

sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Die Nennung kann durch die Verlinkung der Social

Media Profile oder durch Verweis auf den Namen (Patricia Werner Photography) und die Homepage

(www.patriciawerner.de) der Fotografin erfolgen. Eine Verletzung des Rechts auf

Namensnennung berechtigt die Fotografin im Sinne des Urheberrechts zur

Geltendmachung von Schadenersatz.

8. Eine kommerzielle Nutzung der Bilder durch den Kunden oder Dritte kann nur mit vorheriger

schriftlicher Zustimmung und entsprechender Lizensierung durch die Fotografin erfolgen.

Dies gilt insbesondere für Bilder, welche durch den Kunden oder durch Dritte digital

verändert bzw. verfremdet werden.

9. Die Bilder werden üblicherweise im JPEG-Format in digitaler Form ausgehändigt. Weitere Formate, z.B. TIF oder PNG, können nach vorheriger Absprache ausgehändigt werden. Die Rohdaten

(RAWs) verbleiben bei der Fotografin und werden grundsätzlich nicht ohne gesonderte

schriftliche Vereinbarung und Vergütung (Buyout) herausgegeben.

10. Der Kunde trifft bei Fotoshootings mit begrenzter Bildanzahl seine Auswahl. Die Fotografin

behält sich vor, aufgrund von Qualitätsschwankungen (z.B. Bildrauschen, Schärfe, etc.) die

Auswahl nach Rücksprache anzupassen.

11. Der Kunde erhält bei Fotoshootings mit begrenzter Bildanzahl innerhalb von 10 Tagen nach

dem Shooting eine Auswahlgalerie zum Auswählen der Bilder. Dort hat er 14 Tage Zeit,

seine Auswahl zu treffen. Wird diese Frist ohne Absprache überschritten, fällt pro

angefangener Woche eine Gebühr von 20€ an.

12. Die Fotografin darf Bilder ohne erkennbare Personen im Rahmen ihrer Eigenwerbung und

publizistisch zur Illustration (z.B. für Social Media, Ausstellungen, Messen, Homepages, Blogs,

Magazine, etc.) verwenden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

13. Die Fotografin behält sich das Recht vor, ein Fotoshooting mit einem Tier aufgrund dessen

schlechten Allgemeinzustandes oder tierschutzrelevanter Bedenken abzubrechen.

§ 6 HÖHERE GEWALT, HAFTUNG & GEWÄHRLEISTUNG

1. Können Fristen aufgrund von höherer Gewalt oder anderer, nicht von der Fotografin zu

vertretender Ereignisse, nicht eingehalten werden, verlängern sich diese Fristen um die Zeit.

2. Die Fotografin haftet für die Verzögerung der Leistung nur bei Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit ihrerseits, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen als auch bei leicht fahrlässig

verursachten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den

gesetzlichen Bestimmungen. Für einen Verlust der Lichtbilder haftet die Fotografin nicht.

3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre

Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Fotografin ausgeschlossen.

4. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf, wenn nicht anders vereinbart – nur bei Vorsatz und grober Fahrtlässigkeit.

5. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Erstansprüche Dritter, die auf der Verletzung der Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

6. Für das Shooting wird ferner keinerlei Haftung an Sach- oder Personenschäden übernommen.

7. Die Organisation und Vergabe von Buchungen sowie die Ausführung erfolgt mit größter

Sorgfalt. Sollte die Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Krankheit, Unfall, etc.)

nicht zu einem vereinbarten Fototermin erscheinen können bzw. zu spät eintreffen, wird

keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen. Die

Fotografin bemüht sich in diesem Falle dringend um einen gleichwertigen Ersatz.

8. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen

gegenüber der Vorlage oder den digitalen Bildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes

und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

9. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin

bestätigt wurden. Die Fotografin behält sich zur Sicherung der Qualität ihrer Bilder je nach

Auftragslage eine Lieferdauer von bis zu 6 Wochen nach Zahlungseingang vor. Die

Fotografin haftet für eine Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10. Für Verbraucher finden gesetzliche Gewährleistungsregelungen Anwendung.

11. Die Fotografin ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen

Gestaltung zu jeder Zeit frei. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von

der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums und der verwendeten

Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen.

§ 7 SONSTIGES

1. Gelieferte Lichtbilder bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Fotografin.

2. Die Fotografin darf Rohbilder (RAWs) und bearbeitete Lichtbilder für 3 Jahre aufbewahren.

3. Die Fotografin ist berechtigt, ohne weitere Zustimmung des Kunden Subunternehmer zu

beauftragen.

4. Die Schriftform im Sinne dieser AGB wird auch durch E-Mail gewahrt.

5. Aus wichtigem Grund können beide Vertragsparteien den Vertrag fristlos kündigen.

Wichtige Gründe können z.B. das Ausbleiben von Zahlungen oder Mitwirkungspflichten

oder der Tod einer Vertragspartei sein.

6. Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen,

die teilnehmenden Gäste darüber zu informieren, dass bei der Veranstaltung fotografiert

bzw. gefilmt wird. Der Kunde hat die Fotografin über den Wunsch einzelner Gäste, nicht

auf Aufnahmen zu erscheinen, zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese

Personen bspw. bei Gruppenbildern nicht zu sehen sind. Unterlässt der Kunde die

vorbeschriebene Information und holt entsprechende Einwilligung seiner Gäste nach Art.

6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO nicht ein, stellt er damit die Fotografin von sämtlichen Ansprüchen

frei, die Dritte betreffend eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

Darüber muss der Kunde vorab klären, ob in der jeweiligen Lokalität fotografiert bzw.

gefilmt werden darf. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Veranstalter

bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen, entbindet dieser Umstand den Kunden

nicht von der Zahlung des vereinbarten Honorars sowie der weiteren angefallenen Kosten.

§ 8 STREITBEILEGUNG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)

bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die Fotografin ist nicht bereit oder verpflichtet, an

Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Als Gerichtsstand wird der Sitz der Fotografin vereinbart.

2. Hinsichtlich der Regelungen dieses Vertrages gilt das Recht der Bundesrepublik

Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Das UN-Kaufrecht

(CISG) findet keine Anwendung.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen teilweise

oder in Gänze berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der

unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

4. Diese AGB gelten ab dem 01.01.2023. Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit.

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